Wohn-Riester

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Wohn-Riester

Hypothekendarlehen mit Riesterförderung aber ohne Riester-Bausparverträge

Der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum wieder seit dem 1.Januar 2008 staatlich gefördert. Mit der Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes wurde der „Wohn-Riester" eingeführt, der die Palette der staatlich geförderten Altersvorsorge erweitert. Seither kann fast jeder, der sich für den Bau oder den Erwerb eines Eigenheims interessiert, mit der Zulage rechnen. Das neueste Produkt aus der Riester-Familie hat bereits verschiedene Namen bekommen:

  • Wohn-Riester-Darlehen
  • Darlehens-Riester
  • Riester-Darlehen
  • Bauspar-Riester
  • Riester-Bausparen
  • Wohn-Riester

Trotz der unterschiedlichen Bezeichnungen ist der Kern derselbe: Der Erwerb von Wohneigentum wird durch Riester-Zulagen gefördert. Freilich gibt es keine staatliche Förderung, die ohne Einschränkungen und Vorgaben für Nutzung und Abwicklung auskommt. Für den Wohn-Riester greifen gleich mehrere Besonderheiten und Vorgaben.

Einfach ausgedrückt, zahlt der Staat fast jedem Erwerber eines Eigenheims auf Wunsch einen jährlichen Zuschuss, der an bestimmte Größen gekoppelt ist, die wiederum vom Einkommen abhängen. Mit diesem Zuschuss kann der Eigenheimbesitzer seine Schulden schneller zurückzahlen. Das erhöht die Chance, im Rentenalter schuldenfrei in einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung zu leben und damit etwas für seine Altersvorsorge zu tun. Schließlich ist ein schuldenfreies Heim eine der besten Voraussetzungen, um später mit der Rente auszukommen.

Eine ganz wichtige Vorgabe ist, dass die selbstgenutzte Immobilie beim Eintritt ins Rentenalter, spätestens aber mit 68 Jahren, entschuldet sein muss.

Wohn-Riester Vergleich

Dies ist der erste Wohn-Riester-Vergleich im Internet, mit dem Sie ein Darlehen mit Wohn-Riester-Förderung und ein frei gewähltes Darlehen ohne Förderung wirklich miteinander vergleichen können.

Wer ist förderberechtigt?

Die Förderung mit Wohn-Riester ist nur möglich, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden.

Wohnförderkonto

Bei allen Riester-Verträgen soll die Rentenzahlung im Rentenalter versteuert werden. Beim Wohn-Riester ist dies jedoch nicht möglich, weil das Geld in die schnellere Entschuldung des Eigenheims fließt. Daher wird ein fiktives  Wohnförderkonto gebildet, dessen Erträge ab dem Beginn der Rente versteuert werden.

Wohn-Riester Zulage

Der Staat stellt nur eine begrenzte Geldsumme zur Verfügung, mit der er die Bildung von Wohneigentum subventioniert. Nach hartem Ringen mit Interessenverbänden und Verbraucherschützern wurden sehr enge Fördervorgaben festgelegt.

Mögliche Probleme

Der Staat macht nicht nur Vorgaben bei der Höhe der Förderung und der Auswahl des Personenkreises. Er gibt auch klare Richtlinien vor, was passiert, wenn die geförderte Immobilie vorzeitig verkauft wird.

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